Beim Surfen im Internet bin ich heute auf einen sehr interessanten Artikel gestoßen. Der Artikel befasst sich mit der Frage: Ist es erlaubt als Mieter am Balkon ein Sichtschutz oder ein Katzenschuztnetz zu befestigen, oder darf der Vermieter dies verbieten. Was darf ich an der Fassade anbringen... wann muss ich den Vermieter fragen.
Klar einerseits kann ich die Vermieter ja schon verstehen. Der Gesamteindruck eines Gebäudes kann durch die unterschiedlichen Maßnahmen der Mieter schon etwas leiden. Allerdings muss es mir doch als Mieter auch erlaubt sein den Balkon so zu nutzen, wie ich es möchte. Man möchte vielleicht einen Sichtschutz anbringen, der es einem erlaubt - ungestört vor Nachbarsblicken die Sonne zu genießen. Oder als Katzenbesitzer möchte man seinen Tiger durch ein Katzenschutz vor den Balkonfall bewahren. All dies ist erlaubt.
Anderseits alles was die Fassade schädigen würde... wie das Anbringen von Fahnen oder ähnlichen muss erst erfragt werden. Hierfür müssen ja Löcher in die Fassade gebohrt werden, die Fassade wird beschädigt. Auch sollte man vorsichtig sein bei rankenden Pflanzen, auch diese können die Fassade beschädigen und zerstören. Und gerade auch bei diesen Pflanzen kann ich den Vermieter sehr gut verstehen, wenn er seine Erlaubnis nicht gibt. Aus eigener Erfahrung weiß ich wie zerstörerisch solche Pflanzen sein können.
Der Artikel befasst sich grundlegend mit der Frage was ist erlaubt und was ist verboten.
In einer Mietwohnung ist der Balkon gerade im Sommer wie ein 2. Wohnzimmer. Viel Zeit wird hier verbracht. Klar ist das man es sich hier gemütlich machen möchte. Klar, dass man sich etwas von der Außenwelt abschirmen möchte. Nicht jede Einzelheit soll der Nachbar oder der Spaziergänger auf meinen Balkon sehen. Solange es nicht über die normale Brüstungshöhe eines Balkons geht, ist vieles erlaubt.
Aber lest euch den Artikel doch einmal in Ruhe selbst durch. Auch andere interessante Artikel konnte ich dort entdecken.
Den oben genannten Artikel habe ich mir auf jeden Fall einmal ausgedruckt.
das ist ein Thema, da scheiden sich die Geister.
AntwortenLöschenWürgepflanzen können schon einen gewaltigen Schaden an Dachrinnen machen, wenn der Mieter für den Schaden aufkommen würde, dann sollte der Mieter seinen Balkon verschönern können
LG Biggi